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Sozialpolitische Veranstaltungen mit den ver.di Senioren

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Der offene Bürgertreff, der seit 2022 wieder auf fast 30 regelmäßige Teilnehmerinnen und Teilnehmer angewachsen ist, freut sich weiter auf neue: Wir haben Platz! Dienstags, 15 bis 18 Uhr, Bürgerhaus Klausdorf, Seebrooksberg 1, Eingang Dorfstraße, 24222 Schwentinental

 

Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung waren die Schwerpunkte in der Informations-veranstaltung. Susanne Kugler vom Betreuungsverein im Kreis Plön erläuterte, wofür die Vorsorgevollmacht und dieBetreuungsverfügung notwendig sein können. Jeder kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, dass er  wichtige Angelegenheiten seines Lebens nicht mehr selbst-verantwortlich regeln kann. Rechtzeitig schriftlich Vorsorge treffen hilft, die eigenen Wünsche im Bedarfsfall weiterzugeben. Susanne Kugler hat uns dies eindrucksvoll geschildert. Dieses kann durch eine einfach auszufertigende VORSORGE-VOLLMACHT geschehen. Alternativ kommt die BETREUNGS-VERFÜGUNG über ein gerichtliches Betreuungsverfahren in Betracht. Das Gericht berücksichtigt dann
Wünsche, wie wer mich betreuen soll, in welches Pflegeheim möchte ich oder was ist mir sonst wichtig. Keine Angst: Wer  eine rechtliche Betreuung erhält, bleibt immer noch voll geschäftsfähig. Falls notwendig, wird das Gericht einen rechtlichen Betreuer zur Seite stellen. Die sechsseitige PATIENTENVERFÜGUNG legt eingangs fest, wann diese gilt. Sie richtet sich in erster Linie an Ärzte und Behandlungsteam und ist für diese verbindlich. Susanne Kugler hat dann zahlreiche Fragen der Zuhörerinnen und Zuhörer beantwortet.